Mitarbeiter*innen-Versammlung digital
wegen Neuvergabe eines Mandates in die Kirchenkreissynode
Frau Reinink hat ihr Mandat in die Kirchenkreissynode zum 01.Januar 2023 abgegeben. Dieses freie Mandat muss aus der Mitarbeiterversammlung heraus neu vergeben werden.
Wir laden ein zu einer Mitarbeiterversammlung
wegen Neuvergabe eines Mandates in die Kirchenkreissynode
Frau Reinink hat ihr Mandat in die Kirchenkreissynode zum 01.Januar 2023 abgegeben. Dieses freie Mandat muss aus der Mitarbeiterversammlung heraus neu vergeben werden.
Wir laden ein zu einer Mitarbeiterversammlung
am 08. Februar 2023
von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr per Zoom
Der Link dazu wird kurz vor dem Termin hier bekannt gegeben!
Folgender Ablauf ist geplant:
* Begrüßung und Besinnung
* Vergabe des freien Mandates in die Kirchenkreissynode
* Verschiedenes
* Verabschiedung
Die Teilnahme an der Mitarbeiterversammlung gilt als Arbeitszeit (§ 31, Absatz 4 MVG-EKD).
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung von Euch und Ihnen!
Melanie Rudolfsen, Vorsitzende
Wissenswertes: Wer kann in die Kirchenkreissynode gewählt werden? Kirchenkreisordnung (KKO) § 8a (7) „Als Mitglied und als stellvertretendes Mitglied der Kirchenkreissynode kann nur gewählt werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und in einer Kirchengemeinde* des Kirchenkreises zur Ausübung des Wahlrechts nach dem Gesetz über die Bildung der Kirchenvorstände berechtigt ist.
(Anm. d.Redaktion): Wer wählt? Alle Mitarbeitenden des Kirchenkreises Emsland-Bentheim mit seinen Einrichtungen.
*gemeint ist eine „ev.-luth.“ Kirchengemeinde im Kirchenkreis Emsland-Bentheim