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Arbeitsrechtsregelung über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (ARR-Inflationsausgleich) vom 14. Juni 2023

Thu, 29 Jun 2023 15:21:48 +0000 von astrid farwick

Unsere E-Mail vom 24.05.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat wie erwartet nun am 14. Juni 2023 die Übernahme des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV-Inflationsausgleich) vom 22.04.2023 für die pädagogischen Beschäftigten in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen beschlossen. Die Arbeitsrechtsregelung über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (ARR-Inflationsausgleich) vom 14. Juni 2023 ist im Anhang zur Kenntnis beigefügt. 
 
 Die Arbeitsrechtsregelung vom 14. Juni 2023 über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (ARR-Inflationsausgleich) ist sofort rechtswirksam geworden, da alle einwendungsberechtigten Stellen auf die Erhebung von Einwendungen nach § 14 Abs. 4 Satz ARRG-Kirche verzichtet haben. Sie wird im nächsten Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden.
  
Wir werden auch die linearen Entgelterhöhungen ab dem 1. März 2024 für die kirchlichen Mitarbeitenden übernehmen. Die linearen Entgelterhöhungen konnten nicht zeitgleich mit den Inflationsausgleichszahlungen am 14. Juni 2023 von der ADK beschlossen werden. Hierfür müssen zunächst die Redaktionsverhandlungen und der Wortlaut der entsprechenden Änderungstarifverträge abgewartet werden. 
  
 Die Comramo KID GmbH hat uns mitgeteilt, dass die Umsetzung der Inflationsausgleichsgeldes und der Sonderzahlungen maschinell im Abrechnungsmonat 07.2023 erfolgen wird. Das Inflationsausgleichsgeld wird mit dem Entgelt für den Monat Juli 2023 an die Mitarbeitenden ausgezahlt werden.
  
 Im Anhang übersenden wir Ihnen unsere Durchführungshinweise zur ARR-Inflationsausgleich. Wir werden die Arbeitsrechtsregelung und die Durchführungshinweise auch ins Intranet unter www.intern-e.evlka.de -> Wiki -> Aus den Sachgebieten -> Arbeits- und Tarifrecht -> Weitere Arbeitsrechtsregelungen zum Download einstellen.
  
Da die Regelungen zu den Inflationsausgleichszahlungen Teil des kommunalen Tarifwerks (TVöD-VKA) sind, kommen sie für die nach dem Tarifvertrag des Landes (TV-L) eingruppierten Mitarbeiter*innen nicht zur Anwendung. Der ADK ist bewusst, dass diese Mitarbeitenden den inflationsbedingten Preissteigerungen in gleicher Weise ausgesetzt sind und einer Ausgleichszahlung ebenso dringend bedürfen. Wir gehen davon aus, dass auch für die Mitarbeiter*innen, für die der TV-L Anwendung findet, bei den künftigen Tarifverhandlungen der Länder zum TV-L vergleichbare Regelungen vereinbart werden. Für die nach TV-L eingruppierten Mitarbeiter*innen wurden die Entgelte ab dem 01.12.2022 um 2,8% erhöht.
  
Bitte leiten Sie diese Information an alle Anstellungsträger in Ihrem Bereich, die Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigen, weiter. 
 
Über die weiteren Beschlüsse der ADK vom 14.06.2023 werden wir Sie mit einer gesonderten E-Mail informieren.
 
Für Rückfragen und zur Beratung in Zweifelsfällen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
x x x 
(Annekatrin Herzog)
Oberkirchenrätin  
 
Im Auftrage:
 -- Susanne Bockisch
 
 Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
 Landeskirchenamt  -
 Kirchenrätin - Sachgebietsleitung
Referat 72 Arbeits-, Tarifrecht, Bildungsrecht
 Rote Reihe 6, 30169 Hannover
 Telefon: 0511/1241-152
Telefax zentral: 0511/1241-769
 Telefax direkt: 0511/1241-86152
 Informationen im Internet unter:
 www.landeskirche-hannover.de
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